Der Gemeinderat setzt jeweils für ein Jahr einen Abstimmungsausschuss ein. Der Ausschuss ist für die Durchführung und Auszählung der Eidgenössischen und Kantonalen Abstimmungs- und Wahlvorlagen zuständig.
Der Gemeinderat setzt jeweils für ein Jahr einen Abstimmungsausschuss ein. Der Ausschuss ist für die Durchführung und Auszählung der Eidgenössischen und Kantonalen Abstimmungs- und Wahlvorlagen zuständig.