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Aufhebung des Kaminfegermeistermonopols per 1.1.2021

Mit der Aufhebung des Kaminfegermonopols sind die Hauseigentümer ab dem 1.1.2021 selber für die Reinigung von Heizungen zuständig. Wer die Reinigung übernimmt, bleibt Ihnen vorbehalten. Einzige Voraussetzung: der beauftragte Betrieb muss konzessioniert sein. Weshalb es wichtig ist, Heizungen, Öfen oder andere Feuerungsanlagen regelmässig reinigen zu lassen und wie häufig das geschehen soll, erfahren Sie im Merkblatt der Gebäudeversicherung des Kantons Bern, Fachbereich Prävention und Feuerwehr.

Informationen erhalten Sie bei folgenden Stellen

Gebäudeversicherung des Kantons Bern

Bernischer Kaminfegermeister-Verband

 

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