Seit dem 1. Januar 2021 sind Tombolas und Lottos meldepflichtig. Die Meldung ist an die Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat, Abteilung Fonds- und Bewilligungen, Kramgasse 20, 3011 Bern, zu richten. Die Meldung muss spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung eingereicht werden.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Bewilligungen / Meldungen (Lotterie- und Sportfonds) Sicherheitsdirektion - Kanton Bern