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Personalverordnung per 01. Januar 2025

Gestützt auf Art. 5 Abs. 1 und Art. 20 des Personalreglementes hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 02. April 2024 die Personalverordnung erlassen. Die Personalverordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 1. Januar 2025 in Kraft.  Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden (Art. 93 ff. des Gemeindegesetzes).

Busswil b.M., 17. Juni 2024

Gemeinderat Busswil b.M.

 

Personalverordnung 2025

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