Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2024 liegt gemäss Art. 49 OgR während 20 Tagen, d.h. vom 21. Juni 2024 bis am 15. Juli 2024, in der Gemeindeverwaltung Busswil b.M. öffentlich zur Einsichtnahme auf oder kann auf der Website www.busswil-bm.ch heruntergeladen werden.
Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Busswil b.M. einzureichen.
Die Gemeindeschreiberin