Der Gemeinderat von Busswil b.M. bringt gestützt auf Art. 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der Ortsplanung zur öffentlichen Auflage. Gegenstand der Teilrevision sind die Festlegung des Gewässerraums, die Revision des Baureglements sowie einzelne Zonenplanänderungen.
Die Teilrevision besteht aus den folgenden Unterlagen:
Änderung Baureglement
Änderung Zonenplan
Erläuternde Unterlagen:
Erläuterungsbericht
Vorprüfungsbericht
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 11. Februar 2021 bis 15. März 2021, in der Gemeindeverwaltung in Busswil b.M. öffentlich auf und sind auf www.busswil-bm.ch aufgeschaltet.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Busswil b.M., Dörfli 13c, 4917 Busswl b.M., einzureichen.
Publikationstext
Busswil b.M., 11. Februar 2021
Gemeinderat Busswil b.M.
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