Für Bäume, Grünhecken, Sträucher und landwirtschaftliche Kulturen sowie für das Einrichten von Einfriedungen und Zäunen gelten entlang von öffentlichen Strassen gelten bestimmte Abstandsvorschriften. ein Merkblatt, welches an alle Haushaltungen der Gemeinde verschickt wird, informiert über diese Vorgaben.
Die Strasseanstösser werden aufgefordert, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 30. April 2021 und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Bei Unterlassung behält sich die Gemeinde vor, die Arbeiten durch den Wegmeister ausführen zu lassen und die entstandenen Kosten dem Eigentümer zu verrechnen.
Für Rückfragen stehen Gemeinderat und Baukommission zur Verfügung.