Gemeindeversammlungen

Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Zu den Stimmberechtigten gehören alle urteilsfähigen Schweizerinnen und Schweizer, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Busswil bei Melchnau wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.

Die Gemeindeversammlung findet ordentlicherweise zweimal jährlich (Juni und Dezember) im "Buesu-Saal", im ehemaligen Schulhaus Dörfli, statt.

Der Versammlung sind u.a. folgende Aufgaben übertragen:

  • Sachgeschäfte sofern Fr. 20'000.00 übersteigend
  • Budget der Erfolgsrechnung, Steueranlage, Jahresrechnung
  • Reglemente (Annahme, Abänderung, Aufhebung)
  • Wahlen (Gemeinderat, Gemeindepräsidium, Baukommission, Rechnungsprüfungsorgan)
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    Gemeindeversammlung

    Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

    Montag, 16. Juni 2025 – 20.00 Uhr im «Buesu Saal» des Schulhauses Busswil b.M.

    Traktanden

    1. Jahresrechnung 2024
      Beratung und Genehmigung, Kenntnisnahme des Datenschutzberichtes
    2. Verpflichtungskredit Nachführung Generelle Entwässerungsplanung (GEP)
    3. Gebührentarif über die Feuerungskontrolle in der Gemeinde Busswil b.M.; Aufhebung
    4. Orientierungen
    5. Verschiedenes

    Die Unterlagen zu den Geschäften liegen in der Gemeindeverwaltung wie folgt zur Einsichtnahme auf:

    • zu allen Traktanden: während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung

    Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

    Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger freundlich eingeladen.

    Protokollgenehmigung

    Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 liegt gemäss Art. 49 OgR während 20 Tagen, d.h. vom 30. Juni 2025 bis am 21. Juli 2025, in der Gemeindeverwaltung Busswil b.M. öffentlich zur Einsichtnahme auf und kann auf der Website www.busswil-bm.ch heruntergeladen werden.

    Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Busswil b.M. einzureichen.

     

    Busswil b.M., 29. April 2025                                                               Der Gemeinderat

    Einladung & Erläuterungen
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