Aktuelles

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    Abwasserreglement; Gebührenverordnung
    Mitteilung vom

    Der Gemeinderat hat am 15. September 2025, gestützt auf Art. 28 ff des Abwasserentsorgungsreglements vom 07.12.2012, die ab 1. Oktober 2025 geltenden jährlichen Grund- und Verbrauchsgebühren festgesetzt:

    Art. 1   Jährlich wiederkehrende Grundgebühr, Regen- und Reinabwassergebühr

    1 Die Grundgebühr pro Wohnung, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb beträgt ab 1. Oktober 2025 neu Fr. 250.00 (vorher Fr. 300.00). 

    2 Die Gebühr für die Einleitung von Regenabwasser von Hof- und Dachflächen in die Kanalisation beträgt 
       bis zu 250 m² entwässerter Fläche Fr. 50.00 (unverändert) 
       über 251 m² entwässerter Fläche Fr. 100.00 (unverändert)

    3 Die Gebühr für die Einleitung von Reinabwasser beträgt Pauschal Fr. 50.00 (unverändert).

    Art. 2   Jährlich wiederkehrende Verbrauchsgebühr

    1 Die Verbrauchsgebühr pro m3 Wasserverbrauch/Abwasseranfall beträgt Fr. 1.90 (unverändert).

    2 Bei Bauten und Anlagen, die über keinen Wasserzähler verfügen, werden nach Erfahrungswerten 60 m3 Abwasseranfall pro Bewohner und Jahr verrechnet

    Die Gebührenverordnung zum Abwasserentsorgungsreglement kann auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder auf der Homepage www.busswil-bm-ch herunter geladen werden. 

    Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Bekanntmachung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberaargau, Schloss, Postfach 175, 3380 Wangen a.A., Beschwerde erhoben werden.

    Busswil b.M., 15. September 2025

    Gemeinderat Busswil b.M.

     

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    Bauentscheid 03/2024 (Projektänderung), Standort: Busswil bei Melchnau, Gugerstrasse 14
    Mitteilung vom

    Bauherrschaft: Schlup Marco Dominic, Sonnhalden 33, 4537 Wiedlisbach
    Standort: Busswil bei Melchnau, Gugerstrasse 14
    Grundbuchblatt Nr.: 303
    Bauvorhaben:  Projektänderung Fassadengestaltung: Holzfassade im Bereich des 1. OG des Einfamilienhauses

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    Bauentscheid 04/2025, Standort: Busswil bei Melchnau, Breitacker 51a
    Mitteilung vom

    Bauherrschaft: Schulthess Nicole, Dorfstrasse 37, 3510 Freimettigen
    Standort: Busswil bei Melchnau, Breitacker 51a
    Grundbuchblatt Nr.: 2108
    Bauvorhaben: Ersatz der Holzheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe

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    Holzernte im Felliwald
    Mitteilung vom

    Im Feliwald sind auf einer Fläche von rund 23 Hektaren Bäume angezeichnet. Auf unserer Webseite ist beschrieben, was die einzelnen Zeichen an den Bäumen bedeuten: Holzproduktion im Staatswald (be.ch). Ein Teil der Bäume wurde letztes Jahr bereits geerntet, dieses Jahr folgt die geplante 2. Etappe.

    Die Anzeichnung basiert auf der waldbaulichen Dringlichkeit und verfolgt folgende Ziele:

    • Alte, hiebsreife Bäume entnehmen. Wir fördern so den natürlichen Baustoff Holz – und leisten damit einen Beitrag an den Klimaschutz: 9 gute Gründe für den Baustoff Holz.
    • Zuwachsleistung des bleibenden Bestandes fördern: Sogenannten Zukunftsbäumen wird Platz gemacht, damit sie optimal wachsen können.
    • Im Rahmen der Holzernte fördern wir zudem Bäume mit besonderem Wert für das Ökosystem (mit blauen Dreiecken markiert) und Totholz, das vielen Tieren wertvollen Lebensraum bietet.

    Die Holzernte-Arbeiten werden vom Forstunternehmen Holztrans AG im Auftrag des Staatsforstbetriebs Bern durchgeführt. Für die Holzernte sind moderne Maschinen (Vollernter und Rückezug) im Einsatz. Der Einsatz moderner Holzerntetechnik erhöht die Arbeitssicherheit enorm und ermöglicht eine bestandesschonende sowie effiziente Holzernte.

    Während der Holzereiarbeiten sind die Wege im Holzschlagperimeter für die Waldbesucher und –besucherinnen zeitweise gesperrt.

    Bürgerinnen und Bürger oder weitere Interessente können sich für Auskünfte an den Staatsforstbetrieb Bern wenden: Tel. 031 636 12 20 oder E-Mail sfb@be.ch.

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    Bauentscheid 02/2025, Standort: Busswil bei Melchnau, Platz 25
    Mitteilung vom

    Bauherrschaft: Geissbühler Barbara, Hochwacht 17, 4919 Reisiswil
    Standort: Busswil bei Melchnau, Platz 25
    Grundbuchblatt Nr.: 133
    Bauvorhaben: Umbau Bauernhaus, Einbau einer Wohnung im Obergeschoss

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    Bauentscheid 03/2025, Standort: Busswil bei Melchnau, Hof 10C
    Mitteilung vom

    Bauherrschaft: Käser Peter, Hof 10c, 4917 Busswil b.M. 
    Standort: Busswil bei Melchnau, Hof 10c
    Grundbuchblatt Nr.: 291
    Bauvorhaben: Anbau Balkon OG Südfassade; Nachträgliches Baugesuch für Einbau Wohnung OG Stöckli

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    Tagesschule Melchnau - Verbindendes Generationenprojekt
    Mitteilung vom

    Die Tagesschule Melchnau lädt interessierte Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren jeweils am ersten Mittwoch zu einem gemeinsamen Mittagessen ein.

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    Protokoll Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025
    Mitteilung vom
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    Rücknahme von Sammelsäcken
    Mitteilung vom
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    Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025
    Mitteilung vom

    Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

    Montag, 16. Juni 2025 – 20.00 Uhr im «Buesu Saal» des Schulhauses Busswil b.M.

    Traktanden

    1. Jahresrechnung 2024
      Beratung und Genehmigung, Kenntnisnahme des Datenschutzberichtes
    2. Verpflichtungskredit Nachführung Generelle Entwässerungsplanung (GEP)
    3. Gebührentarif über die Feuerungskontrolle in der Gemeinde Busswil b.M.; Aufhebung
    4. Orientierungen
    5. Verschiedenes

    Die Unterlagen zu den Geschäften liegen in der Gemeindeverwaltung wie folgt zur Einsichtnahme auf:

    • zu allen Traktanden: während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung

    Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

    Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger freundlich eingeladen.

    Protokollgenehmigung

    Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 liegt gemäss Art. 49 OgR während 20 Tagen, d.h. vom 30. Juni 2025 bis am 21. Juli 2025, in der Gemeindeverwaltung Busswil b.M. öffentlich zur Einsichtnahme auf und kann auf der Website www.busswil-bm.ch heruntergeladen werden.

    Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Busswil b.M. einzureichen.

     

    Busswil b.M., 29. April 2025                                                               Der Gemeinderat