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Asiatische Hornisse - Meldung von Beobachtungen
Mitteilung vomUm die Verbreitung der asiatischen Hornisse möglichst zu verlangsamen, ist der Kanton Bern auf breite Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen.
Im Frühling können die asiatischen Hornissen oft im Siedlungsgebiet beobachtet werden: beim Nestbau an verschiedensten Orten rund ums oder im Haus oder auf blühenden Pflanzen im Garten. Das Schema zeigt (siehe Dokument zum Herunterladen), wo Primärnester vorzugsweise gebaut werden oder Sichtungen wahrscheinlich sind.
Wir bitten Sie, Beobachtungen von Insekten oder Nestern möglichst zeitnah auf der offiziellen Schweizer Meldeplattform www.asiatischehornisse.ch zu melden.
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Einführung Betreuungsgutscheine per 01. März
Mitteilung vomBusswil bei Melchnau vergünstigt ab 01. März 2025 den Kitabesuch oder die Betreuung via Tagesfamilienorganisation mit Betreuungsgutscheinen.
Allgemeine Informationen finden Sie hier: Informationsbroschüre Betreuungsgutscheine
Hier finden Sie die wichtigsten gemeindespezifischen Informationen:
Die wichtigsten Eckpunkte der Betreuungsgutscheine in Busswil bei Melchnau
Die Gemeinden haben im Gutscheinsystem diverse Steuerungsmöglichkeiten: Sie können die Zahl der Gutscheine beschränken, die Ausgabe von Schulkindern zusätzlich beschränken und das Beschäftigungspensum enger koppeln.
- Keine Kontingentierung: Allen Eltern, welche die Kriterien erfüllen, erhalten einen Betreuungsgutschein.
- Keine zusätzliche Beschränkung für Schulkinder: Wir geben Gutscheinen für die Betreuung in Kitas bis Ende Kindergarten und bei der Betreuung durch Tagesfamilien auch für ältere Schulkinder aus.
- Keine engere Kopplung an das Beschäftigungspensum: Bei Alleinerziehenden entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem Beschäftigungspensum + 20%. Bei Paaren entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem gemeinsamen Beschäftigungspensum abzgl. 100% + 20%.
Betreuungsgutschein beantragen und weitere Informationen
Die folgende Stelle ist für die Bearbeitung der Betreuungsgutscheine und für Fragen zu Gutscheinen zuständig:
Einwohnergemeinde Busswil bei Melchnau, Margreth Hofer, Dörfli 13c, 4917 Busswil bei Melchnau, 062 927 23 58, margreth.hofer@busswil-bm.ch, www.busswil-bm.ch.
Bitte beantragen Sie ihren Betreuungsgutschein via www.kiBon.ch. Vollständig eingereichte Gesuche bearbeiten wir innerhalb von 14 Tagen. Zu beachten: Der Gutschein wird ab dem Monat nach der Einreichung des vollständigen Gesuchs ausgegeben. D.h. wenn Sie ein Gesuch im September vollständig einreichen, ist ein Gutschein ab Oktober möglich. Die Beantragung eines Betreuungsgutscheins für die Periode August 2025-Juli 2026 ist ab dem 4. Januar möglich.
Zu beachten: Der Gutschein wird ab dem Monat nach der Einreichung des vollständigen Gesuchs ausgegeben. D.h. wenn Sie ein Gesuch im September vollständig einreichen, ist ein Gutschein ab Oktober möglich.
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Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang öffentlicher Strassen
Mitteilung vomInformationen des Gemeinderates und der Baukommission betreffend
- Anpflanzen und Zurückschneiden von Bäumen, Grünhecken, Sträuchern und landwirtschaftlichen Kulturen entlang öffentlicher Strassen
Strassenabstände für Einfriedungen
Die Strassenanstösser werden gebeten, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise zu beachten:
- Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen müssen mindestens eine Höhe von 2.50 m und ein seitlicher Abstand von 50 cm freigehalten werden.
- An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen. Für die nicht hochstämmigen Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftlichen Kulturen und dergleichen gelten die Vorschriften über Einfriedungen. Danach müssen solche Pflanzen bis zu einer Höhe von 1.20 Metern einen Strassenabstand von 50 cm ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende solche Pflanzen.
Die Strassenanstösser werden hiermit aufgefordert, die Äste und andere Bepflanzungen bis zum 31. März 2025 und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Bei Unterlassung behält sich die Gemeinde vor, die Arbeiten ausführen zu lassen. Der entstandene Aufwand wird dem Eigentümer in Rechnung gestellt.
Bezüglich Einfriedungen und Zäunen entlang von öffentlichen Strassen sind folgende Bestimmungen zu beachten:
- Für Einfriedungen und Zäune bis zu einer Höhe von 1.2 Metern gilt ein Strassenabstand von 0.5 Metern ab Fahrbahnrand. Das heisst, auch Elektrozäune müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Die Zäune müssen senkrecht stehen, so dass ein seitliches Ausweichen von der Strasse möglich ist.
- Höhere Einfriedungen und Zäune sind um ihre Mehrhöhe zurückzuversetzen.
- Für gefährliche Einfriedungen und Zäune wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune gilt ein Strassenabstand von 2 Metern ab Fahrbahnrand bzw. 0.5 Metern ab Gehwegrand.
Die Strassenanstösser werden ersucht, die Strassenabstände für Zäune und Einfriedungen einzuhalten.
Für Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Gemeinderat und Baukommission Busswil b.M. im März 2025
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510 kg Haushaltkunststoffe gesammelt
Mitteilung vomVerpackungen, Flaschen, Folien – Kunststoff ist im Haushalt allgegenwärtig. Nach Gebrauch sollte er aber nicht einfach weggeworfen werden, da viele der Materialen wiederverwertbar sind. Die Gemeinde Busswil hat im Rahmen des Berner Projekts unter dem Label Bring Plastic Back im Jahr 2024 die stolze Zahl von total 510 kg Haushaltkunststoff gesammelt und so dem Recycling zugeführt.
Die Gemeinde Busswil ist Teil des schweizweit ersten, kantonal einheitlichen und national mit Bring Plastic Back kompatiblen Sammelsystem für Haushaltkunststoffe. Diese Berner Recyclinglösung – unterstützt von der AVAG Umwelt AG – startete im Mai 2023 mit 50 Gemeinden. Nach bald zwei Jahren kann vermeldet werden, dass aktuell in 204 Berner Gemeinden bereits 637’242 Personen Zugang zum Sammelsystem haben.
Die Akzeptanz dieser Recyclinglösung ist erfreulich, wurden bisher doch 2,58 Mio. kostenpflichtige Sammelsäcke in den Umlauf gebracht und total 1910 Tonnen Kunststoff (2023: 430 Tonnen, 2024: 1476 Tonnen) retourniert. Davon wurden im Jahr 2024 allein in der Gemeinde Busswil 510 Kilogramm Kunststoffe gesammelt und dem Recycling zugeführt. Dies ist eine beachtliche Menge und zeigt, dass sich auch das Sammeln der vermeintlich kleinen Haushaltsanteile lohnt.
Bring Plastic Back – Plastikrecycling, dem vertraut werden kann
Das Sammelsystem ist nach den strengen Anforderungen des Verbands Schweizer Plastic Recycler (https://plasticrecycler.ch) zertifiziert. Die Zertifizierung beinhaltet ein komplettes und regelmässiges Stofffluss-Monitoring nach der Methode der EMPA. Dies garantiert, dass aus dem Plastikabfall auf sinnvolle Weise neue Rohstoffe gewonnen werden.
Kunststoff wiederverwertet statt vernichtet
Die Kunststoffsammlung der Gemeinde Busswil ersetzte 2024 im stofflichen Recycling 255 kg Neumaterial, was 765 l Erdöl einsparte. Das daraus gewonnene Regranulat reicht zum Beispiel für die Herstellung von 199 m Kabelschutzrohren. Die nicht recyclebaren Mischkunststoffe wurden der Zementindustrie als Ersatzbrennstoff zugeführt und ersetzten so 255 kg Stein- oder Braunkohle. Gegenüber der thermischen Verwertung in einer Kehrichtverwertungsanlage konnten 1443 kg CO2-Emissionen eingespart werden. Diese Einsparung entspricht einer Autofahrt mit einem Mittelklassewagen von 11’109 km.
Erfolgsgeschichte mit Fortsetzung
Die erfolgreiche Umsetzung des Berner Sammelsystem mit Bring Plastic back hat auch im Kanton Solothurn Aufmerksamkeit erregt. Nach einer umfassenden Evaluation hat der Verband der Solothurner Einwohnergemeinden VSEG das System mit marginaler Adaption übernommen allen Solothurner Gemeinden zur Umsetzung empfohlen. Damit ist man dem Ziel einer flächendeckenden Lösung ein bedeutender Schritt nähergekommen.
Weitere Informationen und Kontakte sind zu finden unter sammelsack.ch
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Protokoll Gemeindeversammlung vom 02. Dezember 2024
Mitteilung vomProtokollgenehmigung
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 liegt gemäss Art. 49 OgR während 20 Tagen, d.h. vom 9. Dezember 2024 bis am 07. Januar 2025, in der Gemeindeverwaltung Busswil b.M. öffentlich zur Einsichtnahme auf und kann auf der Website www.busswil-bm.ch heruntergeladen werden.
Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Busswil b.M. einzureichen.
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Mitteilungsblatt 2 - 2024
Mitteilung vom -
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Kanton und Gemeinden sagen gemeinsam «Nein zu häuslicher Gewalt»
Mitteilung vomMit einer koordinierten Plakataktion setzen der Kanton und zahlreiche Gemeinden zusammen
ein starkes Zeichen gegen häusliche Gewalt. Die Plakate werden ab dem 25. November 2024
an diversen Orten im Kanton zu sehen sein.Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit und muss verhindert, bekämpft und juristisch verfolgt
werden. Dies verdeutlicht die Plakataktion «Nein zu häuslicher Gewalt» der Sicherheitsdirektion. Die
Plakate informieren darüber, welche Stellen bei häuslicher Gewalt unterstützen. Die Informationen
richten sich an Betroffene, Täterinnen und Täter sowie an Zeuginnen und Zeugen. «Mit der Plakataktion
zeigen wir, dass häusliche Gewalt im Kanton Bern nicht toleriert wird und dass Betroffene Unterstützung
finden können», sagt Sicherheitsdirektor Philippe Müller. An der Aktion beteiligen sich 140 Gemeinden
aus dem Kanton Bern. «
Die Plakataktion startet am 25. November, dem internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen. -
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Einwohnergemeindeversammlung vom 02.12.2024
Mitteilung vom -
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Bauentscheid 03/2024, Standort: Busswil bei Melchnau, Gugerstrasse 14
Mitteilung vomBauherrschaft: DLT Dienstleistungsteam AG, Herr Theo Buob, Badstrasse 9, 6210 Sursee
Standort: Busswil bei Melchnau, Gugerstrasse 14
Grundbuchblatt Nr.: 303
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage -
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Spartageskarte Gemeinde
Mitteilung vomDie Spartageskarte Gemeinde ist bei der Gemeindeverwaltung Busswil b. Melchnau erhältlich und muss direkt am Schalter Bar bezahlt werden.
Die Spartageskarte Gemeinde ist personalisiert mit Vor-, Nachname sowie Geburtsdatum der reisenden Person. Die Karte wird als E-Ticket im PDF-Format oder als Mobile Ticket ausgegeben. Die Reisenden müssen sich beim Kontrollpersonal des öffentlichen Verkehrs mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder dem SwissPass ausweisen können.
Die Verfügbarkeit der Spartageskarten ist unter www.spartageskarte-gemeinde.ch ersichtlich.
Die Preise sehen wie folgt aus:
Klasse und Segment Preisstufe 1
bis max. 10 Tage vor dem Reisetag erhältlich
Preisstufe 2
bis max. 1 Tag vor dem Reisetag erhältlich
2. Klasse mit Halbtax CHF 39.00 CHF 59.00 2. Klasse ohne Halbtax CHF 52.00 CHF 88.00 1. Klasse mit Halbtax CHF 66.00 CHF 99.00 1. Klasse ohne Halbtax CHF 88.00 CHF 148.00 Ist das Kontingent der Preisstufe 1 für den gewünschten Reisetag ausgeschöpft oder liegt der Kaufzeitpunkt weniger als 10 Tage vor dem Reisetag, werden automatisch Spartageskarten mit dem höheren Preis (Preisstufe 2) verkauft. Ist die Preisstufe 2 ausverkauft, können für den jeweiligen Reisetag keine Spartageskarten Gemeinde mehr verkauft werden.