Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Zu den Stimmberechtigten gehören alle urteilsfähigen Schweizerinnen und Schweizer, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Busswil bei Melchnau wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Die Gemeindeversammlung findet ordentlicherweise zweimal jährlich (Juni und Dezember) im "Buesu-Saal", im ehemaligen Schulhaus Dörfli, statt.
Der Versammlung sind u.a. folgende Aufgaben übertragen:
- Sachgeschäfte sofern Fr. 20'000.00 übersteigend
- Budget der Erfolgsrechnung, Steueranlage, Jahresrechnung
- Reglemente (Annahme, Abänderung, Aufhebung)
- Wahlen (Gemeinderat, Gemeindepräsidium, Baukommission, Rechnungsprüfungsorgan)
Es sind keine aktuellen Veranstaltungen des Typs 'Einwohnergemeindeversammlungen' geplant.