Protokoll Gemeindeversammlung vom 02. Dezember 2024

Mitteilung vom

Protokollgenehmigung

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 liegt gemäss Art. 49 OgR während 20 Tagen, d.h. vom 9. Dezember 2024 bis am 07. Januar 2025, in der Gemeindeverwaltung Busswil b.M. öffentlich zur Einsichtnahme auf und kann auf der Website www.busswil-bm.ch heruntergeladen werden.

Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Busswil b.M. einzureichen.