Aktuelles

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    Protokoll Gemeindeversammlung vom 02. Dezember 2024
    Mitteilung vom

    Protokollgenehmigung

    Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 liegt gemäss Art. 49 OgR während 20 Tagen, d.h. vom 9. Dezember 2024 bis am 07. Januar 2025, in der Gemeindeverwaltung Busswil b.M. öffentlich zur Einsichtnahme auf und kann auf der Website www.busswil-bm.ch heruntergeladen werden.

    Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Busswil b.M. einzureichen.

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    Mitteilungsblatt 2 - 2024
    Mitteilung vom
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    Kanton und Gemeinden sagen gemeinsam «Nein zu häuslicher Gewalt»
    Mitteilung vom

    Mit einer koordinierten Plakataktion setzen der Kanton und zahlreiche Gemeinden zusammen
    ein starkes Zeichen gegen häusliche Gewalt. Die Plakate werden ab dem 25. November 2024
    an diversen Orten im Kanton zu sehen sein.

    Häusliche Gewalt ist keine Privatangelegenheit und muss verhindert, bekämpft und juristisch verfolgt
    werden. Dies verdeutlicht die Plakataktion «Nein zu häuslicher Gewalt» der Sicherheitsdirektion. Die
    Plakate informieren darüber, welche Stellen bei häuslicher Gewalt unterstützen. Die Informationen
    richten sich an Betroffene, Täterinnen und Täter sowie an Zeuginnen und Zeugen. «Mit der Plakataktion
    zeigen wir, dass häusliche Gewalt im Kanton Bern nicht toleriert wird und dass Betroffene Unterstützung
    finden können», sagt Sicherheitsdirektor Philippe Müller. An der Aktion beteiligen sich 140 Gemeinden
    aus dem Kanton Bern. «


    Die Plakataktion startet am 25. November, dem internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen. 

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    Einwohnergemeindeversammlung vom 02.12.2024
    Mitteilung vom
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    Bauentscheid 03/2024, Standort: Busswil bei Melchnau, Gugerstrasse 14
    Mitteilung vom

    Bauherrschaft: DLT Dienstleistungsteam AG, Herr Theo Buob, Badstrasse 9, 6210 Sursee
    Standort: Busswil bei Melchnau, Gugerstrasse 14
    Grundbuchblatt Nr.: 303
    Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage

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    Spartageskarte Gemeinde
    Mitteilung vom

    Die Spartageskarte Gemeinde ist bei der Gemeindeverwaltung Busswil b. Melchnau erhältlich und muss direkt am Schalter Bar bezahlt werden.

    Die Spartageskarte Gemeinde ist personalisiert mit Vor-, Nachname sowie Geburtsdatum der reisenden Person. Die Karte wird als E-Ticket im PDF-Format oder als Mobile Ticket ausgegeben. Die Reisenden müssen sich beim Kontrollpersonal des öffentlichen Verkehrs mit einem amtlichen Lichtbildausweis oder dem SwissPass ausweisen können.

    Die Verfügbarkeit der Spartageskarten ist unter www.spartageskarte-gemeinde.ch ersichtlich.  

    Die Preise sehen wie folgt aus:

    Klasse und Segment

    Preisstufe 1

    bis max. 10 Tage vor dem Reisetag erhältlich

    Preisstufe 2

    bis max. 1 Tag vor dem Reisetag erhältlich

    2. Klasse mit HalbtaxCHF 39.00CHF 59.00
    2. Klasse ohne Halbtax CHF 52.00CHF 88.00
    1. Klasse mit HalbtaxCHF 66.00CHF 99.00
    1. Klasse ohne HalbtaxCHF 88.00CHF 148.00

    Ist das Kontingent der Preisstufe 1 für den gewünschten Reisetag ausgeschöpft oder liegt der Kaufzeitpunkt weniger als 10 Tage vor dem Reisetag, werden automatisch Spartageskarten mit dem höheren Preis (Preisstufe 2) verkauft. Ist die Preisstufe 2 ausverkauft, können für den jeweiligen Reisetag keine Spartageskarten Gemeinde mehr verkauft werden.

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    Tagesschule Melchnau - Verbindendes Generationenprojekt
    Mitteilung vom

    Die Tagesschule Melchnau lädt interessierte Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren jeweils am ersten Mittwoch zu einem gemeinsamen Mittagessen ein.

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    Bauentscheid 02/2024, Standort: Busswil bei Melchnau, Gugerstrasse 16d
    Mitteilung vom

    Bauherrschaft: Wollschlegel Rolf, Birkenweg 12, 4933 Rütschelen
    Standort: Busswil bei Melchnau, Gugerstrasse 16d
    Grundbuchblatt Nr.: 245
    Bauvorhaben: Neubau Dusche Obergeschoss, Neu 5 Stück Dachfenster, Badewanne versetzen von Erdgeschoss in Obergeschoss, Neuer Kaminanschluss, Neue Balkontüre


     

     

     

     

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    Invasive Neophyten
    Invasive Neophyten
    Mitteilung vom

    Der zunehmende weltweite Personen- und Güterverkehr bringt vermehrt Pflanzen und Tiere in die Schweiz, die auf natürliche Weise nicht hierher gelangen. Breiten sich diese massiv und ungehindert aus, werden sie als invasiv bezeichnet. Sie können eine Bedrohung für Pflanzen, Tiere und Menschen darstellen..

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    Mitteilungsblatt 1 - 2024
    Mitteilung vom