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Gemeindeversammlung 01. Dezember 2025
Mitteilung vomOrdentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
Montag, 1. Dezember 2025 – 20.00 Uhr im «Buesu Saal» des Schulhauses Busswil b.M.
- Übergabe des Bürgerbriefes an die Jungbürgerin
- Budget 2026
Genehmigung der Steueranlagen und des Budgets, Kenntnisnahme der Ergebnisse des Finanzplanes - Sanierung Gemeindestrassen
Beratung und Genehmigung Verpflichtungskredit - Wahlen
- Gemeindepräsident*in
Wahl bzw. Wiederwahl des Gemeindepräsidenten*in - 1 Mitglied des Gemeinderates
Wahl bzw. Wiederwahl eines Mitglieds des Gemeinderates - Externe Revisionsstelle
Wahl bzw. Wiederwahl der externen Revisionsstelle
- Gemeindepräsident*in
- Kreditabrechnung IT-Projekt Verwaltung und Einführung GEVER
Kenntnisnahme - Orientierungen des Gemeinderates
- Ressortberichte durch Gemeinderatsmitglieder
- Stand Wasserversorgung
Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen in der Gemeindeverwaltung wie folgt zur Einsichtnahme auf:
zu allen Traktanden: während 30 Tagen vor der GemeindeversammlungBeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger freundlich eingeladen.
Protokollgenehmigung
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2025 wird gemäss Art. 49 OgR während 20 Tagen, d.h. vom 15. Dezember 2025 bis am 06. Januar 2026, in der Gemeindeverwaltung Busswil b.M. öffentlich zur Einsichtnahme aufliegen und kann ab dem 15. Dezember 2025 auf der Website www.busswil-bm.ch heruntergeladen werden.Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Busswil b.M. einzureichen.
Busswil b.M., 20. Oktober 2025 Der Gemeinderat
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Bauentscheid 03/2024 (Projektänderung), Standort: Busswil bei Melchnau, Gugerstrasse 14
Mitteilung vomBauherrschaft: Schlup Marco Dominic, Sonnhalden 33, 4537 Wiedlisbach
Standort: Busswil bei Melchnau, Gugerstrasse 14
Grundbuchblatt Nr.: 303
Bauvorhaben: Projektänderung Fassadengestaltung: Holzfassade im Bereich des 1. OG des Einfamilienhauses -
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Bauentscheid 04/2025, Standort: Busswil bei Melchnau, Breitacker 51a
Mitteilung vomBauherrschaft: Schulthess Nicole, Dorfstrasse 37, 3510 Freimettigen
Standort: Busswil bei Melchnau, Breitacker 51a
Grundbuchblatt Nr.: 2108
Bauvorhaben: Ersatz der Holzheizung durch aussen aufgestellte Wärmepumpe -
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Bauentscheid 02/2025, Standort: Busswil bei Melchnau, Platz 25
Mitteilung vomBauherrschaft: Geissbühler Barbara, Hochwacht 17, 4919 Reisiswil
Standort: Busswil bei Melchnau, Platz 25
Grundbuchblatt Nr.: 133
Bauvorhaben: Umbau Bauernhaus, Einbau einer Wohnung im Obergeschoss -
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Bauentscheid 03/2025, Standort: Busswil bei Melchnau, Hof 10C
Mitteilung vomBauherrschaft: Käser Peter, Hof 10c, 4917 Busswil b.M.
Standort: Busswil bei Melchnau, Hof 10c
Grundbuchblatt Nr.: 291
Bauvorhaben: Anbau Balkon OG Südfassade; Nachträgliches Baugesuch für Einbau Wohnung OG Stöckli -
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Protokoll Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025
Mitteilung vom - ...
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Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025
Mitteilung vomOrdentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
Montag, 16. Juni 2025 – 20.00 Uhr im «Buesu Saal» des Schulhauses Busswil b.M.
Traktanden
- Jahresrechnung 2024
Beratung und Genehmigung, Kenntnisnahme des Datenschutzberichtes - Verpflichtungskredit Nachführung Generelle Entwässerungsplanung (GEP)
- Gebührentarif über die Feuerungskontrolle in der Gemeinde Busswil b.M.; Aufhebung
- Orientierungen
- Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen in der Gemeindeverwaltung wie folgt zur Einsichtnahme auf:
- zu allen Traktanden: während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger freundlich eingeladen.
Protokollgenehmigung
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 liegt gemäss Art. 49 OgR während 20 Tagen, d.h. vom 30. Juni 2025 bis am 21. Juli 2025, in der Gemeindeverwaltung Busswil b.M. öffentlich zur Einsichtnahme auf und kann auf der Website www.busswil-bm.ch heruntergeladen werden.
Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Busswil b.M. einzureichen.
Busswil b.M., 29. April 2025 Der Gemeinderat
- Jahresrechnung 2024
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Asiatische Hornisse - Meldung von Beobachtungen
Mitteilung vomUm die Verbreitung der asiatischen Hornisse möglichst zu verlangsamen, ist der Kanton Bern auf breite Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen.
Im Frühling können die asiatischen Hornissen oft im Siedlungsgebiet beobachtet werden: beim Nestbau an verschiedensten Orten rund ums oder im Haus oder auf blühenden Pflanzen im Garten. Das Schema zeigt (siehe Dokument zum Herunterladen), wo Primärnester vorzugsweise gebaut werden oder Sichtungen wahrscheinlich sind.
Wir bitten Sie, Beobachtungen von Insekten oder Nestern möglichst zeitnah auf der offiziellen Schweizer Meldeplattform www.asiatischehornisse.ch zu melden.