Aktuelles

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    Bauentscheid 02/2025, Standort: Busswil bei Melchnau, Platz 25
    Mitteilung vom

    Bauherrschaft: Geissbühler Barbara, Hochwacht 17, 4919 Reisiswil
    Standort: Busswil bei Melchnau, Platz 25
    Grundbuchblatt Nr.: 133
    Bauvorhaben: Umbau Bauernhaus, Einbau einer Wohnung im Obergeschoss

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    Bauentscheid 03/2025, Standort: Busswil bei Melchnau, Hof 10C
    Mitteilung vom

    Bauherrschaft: Käser Peter, Hof 10c, 4917 Busswil b.M. 
    Standort: Busswil bei Melchnau, Hof 10c
    Grundbuchblatt Nr.: 291
    Bauvorhaben: Anbau Balkon OG Südfassade; Nachträgliches Baugesuch für Einbau Wohnung OG Stöckli

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    Tagesschule Melchnau - Verbindendes Generationenprojekt
    Mitteilung vom

    Die Tagesschule Melchnau lädt interessierte Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren jeweils am ersten Mittwoch zu einem gemeinsamen Mittagessen ein.

    Dateien
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    Protokoll Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025
    Mitteilung vom
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    Rücknahme von Sammelsäcken
    Mitteilung vom
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    Mitteilungsblatt 1 - 2025
    Mitteilung vom
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    Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025
    Mitteilung vom

    Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

    Montag, 16. Juni 2025 – 20.00 Uhr im «Buesu Saal» des Schulhauses Busswil b.M.

    Traktanden

    1. Jahresrechnung 2024
      Beratung und Genehmigung, Kenntnisnahme des Datenschutzberichtes
    2. Verpflichtungskredit Nachführung Generelle Entwässerungsplanung (GEP)
    3. Gebührentarif über die Feuerungskontrolle in der Gemeinde Busswil b.M.; Aufhebung
    4. Orientierungen
    5. Verschiedenes

    Die Unterlagen zu den Geschäften liegen in der Gemeindeverwaltung wie folgt zur Einsichtnahme auf:

    • zu allen Traktanden: während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung

    Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

    Zu dieser Versammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger freundlich eingeladen.

    Protokollgenehmigung

    Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 liegt gemäss Art. 49 OgR während 20 Tagen, d.h. vom 30. Juni 2025 bis am 21. Juli 2025, in der Gemeindeverwaltung Busswil b.M. öffentlich zur Einsichtnahme auf und kann auf der Website www.busswil-bm.ch heruntergeladen werden.

    Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Busswil b.M. einzureichen.

     

    Busswil b.M., 29. April 2025                                                               Der Gemeinderat

     

     

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    Asiatische Hornisse - Meldung von Beobachtungen
    Mitteilung vom

    Um die Verbreitung der asiatischen Hornisse möglichst zu verlangsamen, ist der Kanton Bern auf breite Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen.

    Im Frühling können die asiatischen Hornissen oft im Siedlungsgebiet beobachtet werden: beim Nestbau an verschiedensten Orten rund ums oder im Haus oder auf blühenden Pflanzen im Garten. Das Schema zeigt (siehe Dokument zum Herunterladen), wo Primärnester vorzugsweise gebaut werden oder Sichtungen wahrscheinlich sind.

    Wir bitten Sie, Beobachtungen von Insekten oder Nestern möglichst zeitnah auf der offiziellen Schweizer Meldeplattform www.asiatischehornisse.ch zu melden.

     

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    Bauentscheid 01/2025, Standort: Busswil bei Melchnau, Dörfli 13
    Mitteilung vom

    Bauherrschaft: Bremgartner Sonja, Dörfli 13, 4917 Busswil b.M. 
    Standort: Busswil bei Melchnau, Dörfli 13
    Grundbuchblatt Nr.: 20
    Bauvorhaben: Container mit Vordach als Gartenhaus (Nachtägliches Baugesuch)

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    Einführung Betreuungsgutscheine per 01. März
    Mitteilung vom

    Busswil bei Melchnau vergünstigt ab 01. März 2025 den Kitabesuch oder die Betreuung via Tagesfamilienorganisation mit Betreuungsgutscheinen. 

    Allgemeine Informationen finden Sie hier: Informationsbroschüre Betreuungsgutscheine

     

    Hier finden Sie die wichtigsten gemeindespezifischen Informationen: 

    Die wichtigsten Eckpunkte der Betreuungsgutscheine in Busswil bei Melchnau

    Die Gemeinden haben im Gutscheinsystem diverse Steuerungsmöglichkeiten: Sie können die Zahl der Gutscheine beschränken, die Ausgabe von Schulkindern zusätzlich beschränken und das Beschäftigungspensum enger koppeln.

    • Keine Kontingentierung: Allen Eltern, welche die Kriterien erfüllen, erhalten einen Betreuungsgutschein.
    • Keine zusätzliche Beschränkung für Schulkinder: Wir geben Gutscheinen für die Betreuung in Kitas bis Ende Kindergarten und bei der Betreuung durch Tagesfamilien auch für ältere Schulkinder aus.
    • Keine engere Kopplung an das Beschäftigungspensum: Bei Alleinerziehenden entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem Beschäftigungspensum + 20%. Bei Paaren entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem gemeinsamen Beschäftigungspensum abzgl. 100% + 20%. 

    Betreuungsgutschein beantragen und weitere Informationen

    Die folgende Stelle ist für die Bearbeitung der Betreuungsgutscheine und für Fragen zu Gutscheinen zuständig:

    Einwohnergemeinde Busswil bei Melchnau, Margreth Hofer, Dörfli 13c, 4917 Busswil bei Melchnau, 062 927 23 58, margreth.hofer@busswil-bm.ch, www.busswil-bm.ch. 

    Bitte beantragen Sie ihren Betreuungsgutschein via www.kiBon.ch. Vollständig eingereichte Gesuche bearbeiten wir innerhalb von 14 Tagen. Zu beachten: Der Gutschein wird ab dem Monat nach der Einreichung des vollständigen Gesuchs ausgegeben. D.h. wenn Sie ein Gesuch im September vollständig einreichen, ist ein Gutschein ab Oktober möglich. Die Beantragung eines Betreuungsgutscheins für die Periode August 2025-Juli 2026 ist ab dem 4. Januar möglich.

    Zu beachten: Der Gutschein wird ab dem Monat nach der Einreichung des vollständigen Gesuchs ausgegeben. D.h. wenn Sie ein Gesuch im September vollständig einreichen, ist ein Gutschein ab Oktober möglich.